Was Ihr zu diesem wichtigen Dokument wissen solltet, erfahrt Ihr hier in übersichtlicher Form.
Heiratsurkunde im Stammbuch
Nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten erhält das Brautpaar ein Stammbuch.
In diesem Stammbuch befindet sich die Heiratsurkunde bzw. Eheurkunde. Das ist das offizielle Dokument, dass zwei Menschen den Bund der Ehe geschlossen haben und nach dem Gesetz als rechtmäßige Eheleute geführt werden. Die Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde ist eine Personenstandurkunde, die die Identität der beiden Ehepartner bestätigt.
Die Heiratsurkunde gibt es auf Antrag
Eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters erhält das Brautpaar auf Antrag. Dieser kann mündlich, schriftlich, per Fax, oft aber auch online gestellt werden. Seit Januar 2009 regelt das Landesrecht die Gebühren für die standesamtlichen Leistungen.
Nach Paragraph 57 des Personenstandsgesetzes stehen in der Eheurkunde der vollständige Name der beiden Ehepartner, deren Geburtsdaten, die Religionszugehörigkeit und der Tag und Ort der Eheschließung. Auch die neue Namensführung wird hier gegebenenfalls vermerkt. Im Falle einer Scheidung werden am Schluss der Urkunde deren Anlass und Zeitpunkt eingetragen.
Ausländische Heiratsurkunde bei einer Hochzeit im Ausland
Bei einer Ehe, die im Ausland geschlossen wird, benötigt das Brautpaar die ausländische Heiratsurkunde als Nachweis der Eheschließung. Die wird von deutschen Behörden und Gerichten aber oft erst dann anerkannt, wenn ihre Echtheit geprüft wurde. Nähere Hinweise zu diesem Thema stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Die Eheurkunde sollte gut aufbewahrt werden.
Hier bekommt Ihr noch mehr Infos zum Thema Heiratsurkunde und standesamtliche Trauung.
Wer sich verlobte, musste in der Vergangenheit das sogenannte Aufgebot bestellen. Dabei wurde eine Woche lang öffentlich bekanntgegeben, dass ein Paar eine Eheschließung plant. Durch die öffentliche Bekanntmachung wurde jedem, der relevante Einsprüche gegen die Eheschließung haben sollte, die Zeit gegeben, sich zu melden. Welche Ehehindernisse bzw. -verbote es gab, konnte bis 1998 im Ehegesetz nachgelesen werden.