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Wer sich verlobte, musste in der Vergangenheit das sogenannte Aufgebot bestellen. Dabei wurde eine Woche lang öffentlich bekanntgegeben, dass ein Paar eine Eheschließung plant. Durch die öffentliche Bekanntmachung wurde jedem, der relevante Einsprüche gegen die Eheschließung haben sollte, die Zeit gegeben, sich zu melden. Welche Ehehindernisse bzw. -verbote es gab, konnte bis 1998 im Ehegesetz nachgelesen werden.


INHALT []
  1. Beim Standesamt das Aufgebot bestellen
  2. Aufgebot als Thema des Forums
  3. Aufgebot bestellen – welche Dokumente sind nötig?
  4. Aufgebot - Standesamt

Beim Standesamt das Aufgebot bestellen

Im Juli 1998 wurde das öffentliche Aufgebot abgeschafft und durch die „Anmeldung zur Eheschließung“ ersetzt. Nun ist der zuständige Standesbeamte dazu verpflichtet, herauszufinden, ob es für die geplante Heirat ein Ehehindernis gibt. In der Kirche wird auch heute noch die Gemeinde über eine geplante Hochzeit informiert, um ihr die Gelegenheit zum Einspruch zu geben.

Aufgebot als Thema des Forums

Auch wenn das traditionelle öffentliche Aufgebot in Deutschland inzwischen der Vergangenheit angehört, so ist das Thema im Forum dennoch präsent. Eine Auswahl der am meisten gelesenen Aufgebot-Threads aus dem Hochzeitsforum möchten wir Euch hier vorstellen.

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Im Forum lässt sich mit der Suchfunktion noch viel mehr über das Aufgebot und die machten Erfahrungen beim Aufgebot bestellen sowie Tipps zum Ablauf finden.

Aufgebot bestellen – welche Dokumente sind nötig?

Die „Anmeldung zur Eheschließung“ wird beim zuständigen Standesamt durchgeführt. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Wohnsitz des Brautpaares. Für diese Anmeldung benötigt das Brautpaar diverse Dokumente und Unterlagen.

Grundsätzlich muss jede Person einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass mit gültiger Aufenthaltsbescheinigung, eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches (alternativ eine Abstammungsurkunde von den Eltern des Brautpaares oder die Geburtsurkunde), sowie eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Die Ledigkeitsbescheinigung bekommt man vom Einwohnermeldeamt. Sie wird auch als „erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt“ bezeichnet. Sollte einer der beiden Partner nicht zur Anmeldung erscheinen können, muss der andere Partner dessen Vollmacht vorlegen. Diese kann heutzutage auf vielen Webseiten der Standesämter als Vordruck heruntergeladen werden.

Für Geschiedene, Verwitwete oder Adoptierte sowie Personen mit einem ausländischen Geburtsort, Personen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit braucht das Amt zusätzliche Dokumente. Auch beim Vorhandensein gemeinsamer Kindern oder aber Namensänderungen in der Vergangenheit, werden rechtskräftige Nachweise darüber verlangt. Einen Überblick über die für unterschiedliche Fälle nötigen Dokumente geben wir in unserem Magazin-Artikel: Unterlagen für die standesamtliche Trauung

Aufgebot - Standesamt

Eine „Anmeldung zur Eheschließung“ kann nur mit vollständigen Unterlagen entgegengenommen werden. Alle Urkunden müssen im Original vorliegen. Ausländische Urkunden werden ausschließlich mit deutscher Übersetzung oder in internationaler Form akzeptiert. Darüber hinaus sind diese grundsätzlich nur mit einer Legalisation oder zumindest notariell beglaubigt vorzulegen.

Sollte man unsicher darüber sein, welche Dokumente das Standesamt zur Anmeldung benötigt, ist es ratsam sich telefonisch beim zuständigen Amt darüber zu informieren. Das erspart allen Beteiligten viel Zeit und Nerven bei der Hochzeitsplanung. Weitere Infos rund um das Aufgebot findet Ihr in unser Kategorie Trauung: