E
Dass das E eine der Hauptrollen in einem Hochzeitslexikon spielt, ist nicht verwunderlich – schließlich bildet Eure Hochzeit den Übergang in eine Ehe. Die Liebe zu Deinem Partner wird durch ein Eheversprechen ausgedrückt und symbolisch mit einem Ehering der Welt gezeigt. Auch die Hochzeitsgäste sind keine Statisten an Eurem großen Tag und so freuen sie sich über liebevoll ausgewählte Einladungskarten.
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Als Ehe bezeichnet man eine rechtmäßig anerkannte Lebensgemeinschaft zweier Menschen. In der römisch-katholischen Kirche wird die Ehe als eines der sieben Sakramente verstanden. Im rechtlichen Sinn versteht man unter der Zivilehe eine Art bürgerlichen Vertrag, der nur vor einer dazu befugten Person, in Deutschland dem Standesbeamten, geschlossen werden kann.