Eine Heirat hat nicht nur romantische Konsequenzen, sondern in der Regel auch steuerliche Folgen.
Steuern & Hochzeit
Nach einer Hochzeit ergeben sich einige Veränderungen für das frisch vermählte Ehepaar, auch hinsichtlich ihrer Steuerklasse. Ab sofort wird das Paar bei der Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt, das heißt, sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. In bestimmten Fällen ergeben sich daraus Steuervorteile für die Eheleute. Das Brautpaar sollte sich rechtzeitig bei einem Steuerberater informieren, welche Steuervariante für sie am günstigsten ist.
Die richtige Steuerklasse nach der Hochzeit
Nach einer Hochzeit gibt es mehrere Varianten für die Versteuerung der Gehälter des Ehepaares. Verdienen beide Partner annähernd gleich viel, sollten sie sich in die Lohnsteuerklasse IV eintragen lassen. Ist das Einkommen des einen jedoch signifikant höher als das des anderen, ist es sinnvoll, die Lohnsteuerklassen III und V zu wählen. Derjenige mit dem niedrigeren Gehalt kommt in Steuerklasse V, da hier vom ersten Euro an versteuert wird. In Klasse III ist das nicht der Fall und somit bleibt mehr von dem hohen Gehalt übrig. Bei dieser Steuerklassenkombination ergeben sich folglich Vorteile gegenüber der IV/IV-Variante.
Steuervorteile für das Ehepaar
Nach der Hochzeit sollte sich das Ehepaar rechtzeitig um die notwendigen Formalitäten kümmern: Die Heirat muss gemeldet und eine günstige Steuerklasse beantragt werden.
Die Steuervorteile, die aus der Hochzeit entstehen, gelten bereits für das ganze Jahr der Eheschließung. Wenn ein Partner selbstständig ist und im Laufe des Jahres finanzielle Verluste verzeichnen musste, während der andere gut verdient hat, ist es sinnvoll, die Hochzeit noch im laufenden Jahr zu feiern und damit die Steuerlast zu senken.
Habt Ihr noch mehr bürokratische Fragen? Hier findet Ihr Infos zum Ehevertrag und weiteren rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Hochzeit.
Wie so vieles im Leben hat auch die Eheschließung finanzielle bzw. steuerliche Auswirkungen.