Betrachtet den Ehevertrag nicht als ein Thema, das für schlechte Stimmung sorgt. Ganz im Gegenteil: Je früher Ihr Euch als Brautpaar Gedanken über einen Ehevertrag macht, desto schneller werdet Ihr merken, dass der Vertrag beide Seiten absichert.
Ein Ehevertrag sichert beide Partner ab
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, da er Regelungen für den unerwünschten Ernstfall – die Scheidung – festhält: Vermögensausgleich, Unterhaltsregelungen, die Betreuung gemeinsamer Kinder, Rentenregelung und Güterstand. Soll eine Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gewählt werden? Wenn Ihr Euch in folgenden Punkten absichern wollt, solltet Ihr Euch von einem Rechtsanwalt über einen Ehevertrag beraten lassen.
Unterhalt nach der Scheidung
Vor allem für den Partner, der beruflich zurücksteckt und sich um die Kinder kümmert ist eine finazielle Regelung im Scheidungsfall sehr wichtig. Aber auch dem berufstätigen Partner gibt eine Regelung im Fall einer Trennung finanzielle Sicherheit. Auch ein Trennungsunterhalt für die Phase, bis der gesetzliche Unterhalt nach einer Scheidung feststeht, kann vertraglich geregelt werden.
Altersvorsorge
Der Partner, der beruflich zurücksteckt, kann vom besser verdienenden Partner Zahlungen z.B. für eine private Rentenversicherung erhalten. Höhe und Modalitäten sollten vertraglich gesichert sein.
Wenn ein Partner Schulden oder ein großes Vermögen mit in die Ehe bringt und/oder hohe Erbschaften während der Ehe erwartet werden
Sichert Euch für den Fall einer Trennung ab - auch im Bereich der Gütertrennung gibt es verschiedene Modelle, die Ihr von einem Rechtsanwalt individuell begutachten lassen könnt.
Wenn ein Partner eine eigene Firma besitzt
Auch hier gibt es verschiedene Modelle, wie Ihr Euren Partner vor finanziellen Belastungen durch Probleme in der Firma schützen könnt. Lasst Euch von einem Rechtsanwalt beraten.
In einem Ehevertrag werden auch Einzelregelungen für Besitztümer geklärt. Um Unwirksamkeiten auszuschließen: Erarbeitet den Vertrag immer mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Der Ehevertrag kann auch jederzeit geändert werden. Es empfiehlt sich, gelegentlich zu überprüfen, ob die Vertragsinhalte noch der Lebenssituation entsprechen.
Ein Ehevertrag ist vor allem bei Partnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sehr wichtig. Er regelt, welches nationale Recht bei der Scheidung oder im Todesfall gelten soll.
Grundsätzlich stehen drei Systeme des ehelichen Güterrechts zur Auswahl
Zugewinngemeinschaft
Jeder Ehegatte behält das in die Ehe eingebrachte, während der Ehe erworbene und durch Erbschaft oder Schenkung hinzukommende Vermögen. Der sogenannte Zugewinn ist das, was während der Ehe an Besitz und Vermögen noch dazukommt. Im Scheidungsfall muss dieser aufgeteilt werden.
Gütertrennung
Jeder Ehegatte behält das alleinige Eigentum an seinem Vermögen und verwaltet es eigenständig. Dieses System eignet sich vor allem für Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder. Die Gütertrennung ist nicht sinnvoll für Ehepartner, die sich während der Ehe um die Kinder gekümmert haben und kein eigenes Vermögen besitzen.
Denn vertraglich kann sowohl auf den Zugewinn als auch auf den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhaltsanspruch verzichtet werden. Im Scheidungsfall gibt es dann keinen Vermögensausgleich.
Gütergemeinschaft
Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen. Das gilt sowohl für das in die Ehe eingebrachte und während der Ehe erworbene Vermögen. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, leben die Eheleute nach deutschem Recht im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Falls Ihr im Ehevertrag zwischen einer Gütertrennung oder einer Gütergemeinschaft wählt, muss ein notariell beurkundeter Vertrag abgeschlossen werden. Der Güterstand wird beendet, sobald im Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wird oder der Tod eines Ehegatten eintritt.
Details im Ehevertrag
Neben der allgemeinen Vertragsform könnt Ihr noch weitere Einzelheiten im Ehevertrag festhalten, die Euch wichtig sind.
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Selbstständige können festlegen, dass alle in der Firma gemachten Gewinne und Verluste im eigenen Besitz bleiben.
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Der finanziell bessergestellte Ehepartner kann bei einer Trennung unter Umständen seine Unterhaltsverpflichtungen einschränken.
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Es kann festgehalten werden, ob Eltern oder Schwiegereltern im Haus leben und Verwandte finanziell unterstützt werden.
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Wenn die Ehepartner schon einmal verheiratet waren und Kinder in die neue Ehe mitbringen, kann der nicht-leibliche Vater oder die nicht-leibliche Mutter vertragliche Versorgungsleistungen regeln.
Aufgrund der Vertragsfreiheit steht es den Eheleuten frei, welche Regelungen sie in den Ehevertrag aufnehmen wollen. 2001 haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof der Vertragsfreiheit jedoch Grenzen gesetzt. So ist ein Ehevertrag sittenwidrig und nichtig, wenn er eine ungerechte Lastenverteilung enthält und ehebedingte Nachteile im Scheidungsfall nicht angemessen ausgeglichen werden können.
Zu jeder Hochzeit gehört ein Happy-End und man möchte nicht daran denken, dass eventuell etwas dazwischen kommen könnte! Aber stellt Euch folgendes Szenario vor: Ihr habt Eure Hochzeitsfeier bis ins kleinste Detail durchgeplant. Die Einladungen sind inzwischen verschickt. Die Traumlocation ist ebenfalls gebucht. Der Fotograf engagiert und der Caterer ist quasi schon dabei, Euer Hochzeitsessen vorzubereiten.