In Deutschland ist die gleichgeschlechtliche Ehe seit dem 1. Oktober 2017 möglich. Diese unterliegt dem gleichen Ehegesetz wie die gemischtgeschlechtliche Ehe. In Deutschland galt zuvor bei einer Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht der eingetragenen Partnerschaft, welches ihnen als Zivilehe die gleichen Pflichten, jedoch weniger Rechte zugestand.
INHALT []
- Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe
- Kirchliche Hochzeit bei gleichgeschlechtlichen Paaren
- Voraussetzungen für die gleichgeschlechtliche Hochzeit
- Anmeldung und Zuständigkeit
- Notwendige Unterlagen
Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe
Der Weg zur gleichgeschlechtliche Ehe war langwierig und steinig. Trotz vieler Angleichungen an das Eherecht bestanden lange Zeit gravierende Einschränkungen für Paare in einer Lebenspartnerschaft. So hatten diese zwar ähnliche Rechte beispielweise bei Güter-, Steuer-, und Sozialrecht, jedoch galt innerhalb einiger Gesetzesklauseln immer noch Beschränkungen. Eine Adoption eines Kindes konnte zum Beispiel nicht gemeinschaftlich durchgeführt werden. Eine Scheidung wurde bei einer Lebenspartnerschaft genauso behandelt, wie die einer Ehe. Der unterhaltspflichtige Partner wurde allerdings wieder in die Steuerklasse I zurückgestuft. Eine Gleichstellung war dringend erforderlich und wurde schließlich 2017 mit 63,1% in der Bundestagsabstimmung befürwortet.
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Kirchliche Hochzeit bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Eine kirchliche Trauung im klassischen Sinne gibt es für gleichgeschlechtliche Paare nicht grundsätzlich, jedoch sind viele Pfarrer der evangelischen Kirche dort mittlerweile vorurteilsfrei. Am besten klärt Ihr das mit Eurem Pfarrer persönlich. In der katholischen Kirche wird es jedoch schwieriger. Liberale Kirchen oder Glaubensgemeinschaften bieten alternativ eine Segnung an. Fragt Euren Priester, ob es für ihn denkbar wäre. Trotzdem hat sich die Lage und der Stand zur gleichgeschlechtlichen Trauung in den Kirchen sehr verbessert. Vorher war die Dänische Volkskirche großer und einziger Vorreiter bei diesem Thema. Sie waren lange Zeit die einzigen in Europa, die eine kirchliche Trauung angeboten hatten.
Voraussetzungen für die gleichgeschlechtliche Hochzeit
Eine gleichgeschlechtliche Ehe können eingehen,
- Partner gleichen Geschlechts
- wenn keiner der beiden eine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Dritten eingegangen ist
Eine gleichgeschlechtliche Ehe beinhaltet wie eine gemischgeschlechtliche alle ehelichen Verpflichtungen, wie die zum lebenspartnerschaftlichen Unterhalt und gegenseitigem Beistand, sowir deren Rechte. Es ist damit auch möglich, einen gemeinsamen Familiennamen zu führen.
Anmeldung und Zuständigkeit
In Deutschland ist das jeweilige Standesamt am Wohnort eines der beiden Partner für die Trauung zuständig. Anmelden müsst Ihr die Trauung persönlich beim Standesamt. Es empfiehlt sich ein Vorabgespräch mit dem Standesbeamten zu machen, so dass alle benötigten Unterlagen und Formulare ausgefüllt werden können. Außerdem könnt Ihr so individuelle Wünsche, wie Musik für die Zeremonie besprechen.
Notwendige Unterlagen
Für die Trauung braucht Ihr unbedingt folgenden Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- Beglaubigte Abschrift des Familienbuches, Abstammungsurkunde der Eltern beider Partner oder Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
- Wer geschieden (Ehe oder Lebenspartnerschaft) oder verwitwet ist, benötigt zusätzlich eine Urkunde der ersten Eheschließung, sowie die Scheidungsurkunde
Wenn einer der Partner Ausländer ist:
- Bescheinigung der Staatsangehörigkeit (Ausweispapiere)
- Ledigkeitsbescheinigung
- Ausländischen Urkunden müssen Übersetzungen von einem vereidigten Urkundenübersetzer beiliegen
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