Der Corona-Virus hat unser aller Leben ganz schön auf den Kopf gestellt. Alle Brautpaare, die in den Jahren zwischen Januar 2020 und April 2023 heiraten wollten, standen vor unterschiedlichen Herausforderungen und teilweise massiven Einschränkungen. Sollten sie die Hochzeit lieber absagen oder nur verschieben? Die Hochzeitsbranche stand massiv unter Druck, da sie mit den Gesetzesänderungen und den ständig wechselnden Maßnahmen arbeiten mussten. Leider haben viele Dienstleister diese Krise nicht überstanden und mussten ihr Geschäft aufgeben.
INHALT []
- Wegen Covid-19: Können wir unsere Hochzeit endlich wieder uneingeschränkt feiern?
- Was Hochzeitsdienstleister jetzt wissen müssen
Hier könnt Ihr nachlesen, was die Brautpaare mit Coronamaßnahmen beachten mussten (Stand 01. Februar 2022, 9 Uhr). Das Thema Hochzeit und Corona war eine schwere Zeit für alle Beteiligten und wir sind froh, dass es mittlerweile keiFnen grundlegenden Einfluss mehr auf alle Heiratswilligen hat.
Anmerkung der Redaktion: Seit April 2023 sind keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr in Kraft. Die Wiedergabe der Coronarichtlinien auf unserer Webseite dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen. Wir sind bemüht, alle auf unserer Webseite bereit gestellten Informationen mit Sorgfalt auszuwählen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ergänzen.
Wegen Covid-19: Können wir unsere Hochzeit endlich wieder uneingeschränkt feiern?
Stand Februar 2022: Nein! Uneingeschränkt gibt es leider immer noch nicht. Aber das meiste hängt davon ab, in welchem Rahmen und vor allem in welchem Bundesland Ihr feiern wollt. Im Dezember 2020 wurde in Deutschland mit dem Impfen gegen das Corona-Virus begonnen. Aktuell sind 74 % deutschen Bevölkerung vollständig geimpft. 75,8 % der Gesamtbevölkerung haben zumindest ihre erste Impfung erhalten und 53 % haben sogar eine Auffrischungsimpfung erhalten (Stand 01.02.2022). Jede durchgeführte Impfung bringt uns ein Schritt näher zu einem normalen Leben zurück. Trotz länderübergreifender Regelungen ist es stets sinnvoll sich direkt bei den Regelungen und Maßnahmen Eures jeweiligen Bundeslandes zu informieren, da diese bei einer stabilen Inzidenz unter 100 eigenständig und auch sehr unterschiedlich entscheiden können.
Aktuell stecken wir mitten in der vierten Welle und Omikron überschwemmt das Land. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 100.000 Einwohner bundesweit um die 1206,2. In den meisten Bundesländern gilt derzeit 2G Plus für Veranstaltungen, was bedeutet, dass in vielen Innenräumen nur Zugang gewährt wird, wenn man vollständig geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine Auffrischungsimpfung hatte oder einen tagesaktuellen Test vorzeigen kann. Ob uns weitere Lock Downs erwarten, wenn die Zahlen noch weiter steigen? Keiner kann das mit Bestimmheit sagen. Den derzeit aktuellsten bundesübergreifenden Beschluss zur Bekämpfung von Covid findet ihr hier (Stand 24.01.2022).
Nachdem die kostenlosen Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 nur noch besondere Gruppen (z.B. Personen, für die keine Impfempfehlung besteht) kostenlos zur Verfügung standen, können diese mit den vermehrten Omikron-Infektionen seit dem 13. November 2021 wieder von jedem Bundesbürger in Anspruch genommen werden. Dieses solltet Ihr für eure Feier in Anspruch nehmen, zumal Ihr derzeit bei den meisten Veranstaltern und Gastronomen mit einer G2 Plus-Regelung (Geimpft oder Genesen plus geboostert oder getestet) rechnen müsst.
Hamburg ist derzeit mit den strengsten Regeln für private Feiern aufgestellt. Wenn Ihr mit einem Veranstalter feiert, entfällt die max. 10 Personen Kontaktbeschränkung. Dennoch gilt 2G Plus, Tanzverbot und Sperrstunde ab 23 Uhr.
Wie die Regelungen in Eurem Bundesland ausgestaltet sind, findet Ihr hinter dem Link. Die Kontaktnachverfolgung ist für Hochzeiten immer noch verpflichtend. Fragt Euren Veranstalter, ob er diese für Euch einsammelt, z.B. einen Luca-QR Code für Euch bereitstellt oder Ihr Euch selber darum kümmern müsst. Da Ihr wisst, wen Ihr alles eingeladen habt, sollte das eine Kleinigkeit sein.
Unsere Empfehlung: Egal, ob Ihr in kleinem Rahmen mit bis zu 10 Personen zu Hause oder unter G2 Plus Regeln feiert, möchtet Ihr auf Nummer sicher gehen, bittet alle Eure Gäste, auch wenn sie schon geboostert oder kürzlich genesen sind kurz vor der Hochzeitsfeier einen Schnelltest zu Hause zu machen. Auch Geimpfte oder Genesene können in seltenen Fällen das Virus noch übertragen. Mit einem aktuellen Negativtest können alle sorgenfrei miteinander feiern, ohne dass man böse Konsequenzen fürchten muss.
Coronavirus: Was bedeutet Corona für Hochzeitsfeiern in Zukunft?
Wir hoffen, dass durch eine breite Impfung der Bevölkerung und der überstandenen Omikron-Welle die Frühjahrs-/Sommersaison 2022 wieder sorglos stattfinden kann. Wenn die Welle abgeebbt ist, kann hoffentlich wieder Normalität einkehren und es gibt wie auch in den Sommermonaten der letzten beiden Jahre gute Hoffnung für alle Hochzeitsfeiern. Dafür ist es wichtig, dass sich alle bestmöglichst an die Maßnahmen der Bundesregierung halten.
Wer sich jetzt impfen lässt und/oder streng die AHA-Regeln einhält, wer sich selbst testen lässt und seine Gäste ebenfalls bittet sich testen zu lassen, der trägt dazu bei, dass wir in Zukunft alle wieder normal leben und feiern können.
Unser Tipp: Bitte prüft alle Verordnungen Eures jeweiligen Bundeslandes tagesaktuell genau, damit Ihr im Zweifel nicht noch am Ende des Tages vor einer hohen Bußgeldsumme oder einer vorzeitig beendeten Hochzeit steht!
Wie geht es weiter?
Es wird noch länger Einschränkungen bzgl. privater Feiern geben. In Hinblick auf Eure Hochzeit, sollten möglichst alle Gäste, die älter sind oder einer Risikogruppe angehören geimpft sein. Da diese Impfung auf freiwilliger Basis duchgeführt wird, werden viele Menschen sie widerum ablehnen. Ihr wollt jedoch Eure Gäste keinem Risiko aussetzen. Verantwortlich für die Ansteckung oder ggf. Tod einer Eurer Gäste durch Eure Hochzeit zu sein, ist sicherlich nicht das, was Ihr Euch für Euren besonderen Tag wünscht. Größere private Feiern waren in der Vergangenheit die Treiber der Ansteckung, weshalb Ihr auch bei einer G2 Plus-Veranstaltung ALLE Eure Gäste bitten solltet, sich vorher testen zu lassen bzw. sich selbst zu testen, um anschließend sorgenfrei gemeinsam feiern zu können.
Fragt beim Standesamt nach
Mittlerweile sind Gäste im wieder Standesamt erlaubt. Wie viele solltet Ihr direkt beim Eurem Standesamt erfragen. Wenn Ihr Euch nicht von den Inzidenzzahlen abhängig machen wollt, könnt Ihr Euch auch einfach zu Zweit im Standesamt trauen lassen und anschließend die Hochzeitsfeier mit Gästen planen.
Fragt Euren Veranstalter - G2 Plus oder G3?
Nächster Schritt: Ruft Eure Hochzeitslocation an und fragt, unter welchen Bedingungen Eure Hochzeitsfeier stattfinden kann. Ihr werdet sicherlich eine einvernehmliche Lösung für Euch finden. Falls Ihr nicht so feiern könnt, wie Ihr Euch das vorgestellt habt, fragt als Erstes nach den Stornogebühren bei Absage. Lest die Verträge mit Euren Dienstleistern in jedem Fall gut durch, auch bezüglich der Stornogebühren, sodass Ihr dieses Thema auch schon mal besprechen könnt.
Unser Rat: Ihr möchtet in G2 oder G3 feiern, aber der Veranstaltet besteht auf G2 Plus? Die derzeitigen Verordnungen sind dabei auf der Seite der Veranstalters, da dieser zusätzlich das Hausrecht hat. Besteht Ihr auf Erfüllung des Vertrages, könnte es sein, dass Ihr auf den gesamten Stornokosten sitzen bleibt. Versucht eine Einigung zu finden. Veranstalter sind in der Regel gut vernetzt. Vielleicht kann er Euch eine andere Location vermitteln.
Bei Corona bedingten Absagen von Eurer Seite: Kommen jetzt Stornokosten auf Euch zu?
Alle Eure Dienstleister für die Hochzeit werden unterschiedliche Stornogebühren erheben. Das liegt daran, dass zum Beispiel ein Hochzeitsplaner schon weit vor der Hochzeit eine Leistung erbringt, die er in Rechnung stellen darf. Bei Fotograf, DJ und Co. wird die Leistung ja entfallen und belaufen sich die Stornogebühren wahrscheinlich auf eine gezahlte Anzahlung oder einen fixen Betrag. Auch kommt es darauf an, ob es sich um einen Dienst- oder einen Werkvertrag handelt.
Die Stornogebühren sind abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen mit Dienstleistern und Veranstaltern und häufig davon, wie kurzfristig von Seiten des Brautpaares abgesagt wird. In der Regel muss man mit 15-20% Stornogebühren bei den termingebundenen Dienstleistern rechnen. Bei den Flitterwochen können es im kurzfristigsten Fall sogar 30% sein.
Catering und frische Blumen müssten mindestens eine Woche vorher abbestellt sein, damit Ihr nicht unter Umständen die Gesamtkosten tragen müsst. Bei einer Hochzeit mit ca. 15.000€ Budget, für die man nur die termingebundenen Bestandteile (ca. 12.000€) berücksichtigt, kommen im schlimmsten Fall also Stornogebühren von ca. 20% auf das Brautpaar zu (ca. 2.400€).
In unserer Musterkalkulation könnt Ihr Eure eigenen Zahlen eintragen und Eure Stornogebühren zusammenrechnen. So habt Ihr alle Kostenfaktoren noch einmal im Überblick: Hier die Excel-Tabelle zur Hochzeitskosten- & Stornogebührenberechnung herunterladen.
Stornogebühren zahlt man bei Auflösung des Vertrages
Informiert Euch gegebenenfalls bei einem Anwalt, aber sprecht vorher unbedingt direkt mit Euren Dienstleistern. Die meisten Dienstleister der Hochzeitsbranche stehen immer noch große Existenzängste aus, da sie vor allem von den Hochzeiten leben. Brechen diese unplanmäßig weg, stehen sie oftmals vor dem Ruin. Kommunikation ist hier das Wichtigste und sie sind sicherlich gewillt, die Hochzeit mit Euch gemeinsam zu verschieben, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Mit einer Verschiebung anstatt einer Absage haltet Ihr auch Eure Stornogebühren und damit Verluste so gering wie möglich.
Werkvertrag oder Dienstvertrag
Ein sogenannter Werkvertrag kann jederzeit vom Brautpaar gekündigt werden. Gegebenenfalls kann vom Dienstleister aber eine Entschädigung eingefordert werden, hier wird gerichtlich entschieden. Ein Dienstvertrag betrifft eine Dienstleistung über einen bestimmten Zeitraum, in diesem Fall Eure Feier und eine gewisse Stundenanzahl. Hier ist durch eine Kündigungsfrist, Stornogebühren etc. das Kündigungsrecht komplizierter. Diese Art Vertrag kann nicht einfach so gekündigt werden. Am Besten findet Ihr zusammen eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung.
Ein behördliches Verbot ist höhere Gewalt
Liegt ein behördliches Verbot vor und der Dienstleister kann dadurch seine Leistung nicht erbringen, muss er das auch nicht. Allerdings hat er dann auch keinen Anspruch auf seine Vergütung (§ 275 Abs. 1 BGB). Geleistete Anzahlungen müssen zurückerstattet werden, sofern noch keine Leistung erbracht wurde. Wurden schon Leistungen in Form von Vorgesprächen, Vor- und Organisationsarbeit geleistet, ist die Anzahlung (ohne Folgeauftrag vorerst) weg.
Habt Ihr eine Hochzeitsversicherung?
Was ist mit einer Hochzeitsstornoversicherung? Ihr habt eine Hochzeitsversicherung abgeschlossen, die bei Absage Eure Kosten decken soll. Leider zeigen sich die meisten Hochzeitsversicherungen hier nicht kulant. Das Coronavirus fällt bei Ihnen unter das Thema Höhere Gewalt, und nicht zum Beispiel unter Umweltkatastrophen, welches oftmals nicht abgedeckt wird. Prüft daher unbedingt die Versicherungsunterlagen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gütig waren. Ansonsten wird im Einzelfall wohl gerichtlich entschieden werden müssen.
Verschieben statt absagen
Ihr habt Eure Hochzeit liebevoll geplant, natürlich wollt Ihr, dass sie stattfindet. Versucht daher zusammen mit allen Beteiligten Eure Hochzeit zu verschieben. Da gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Weicht auf den Herbst oder Winter im nächsten Jahr aus, die Wahrscheinlichkeit dass alle Dienstleister mit ‘umziehen’ können ist hier größer.
- Weicht auf einen Wochentag aus, auch hier konkurriert Ihr eher nicht mit anderen gebuchten Brautpaaren.
- Eine Destination Wedding wird wohl auch in diesem Jahr noch eine schwierige Aktion, außer alle Eure Gäste sind zu diesem Zeitpunkt schon geimpft.
- Feiert die Liebe auch noch in diesem Jahr mit einem Elopement, also eine Hochzeit zu Zweit und feiert erst später im größeren Rahmen.
Die Belief wedding creators haben zwischen dem 05. und 10. April 2020 mehr als 1.000 Dienstleister aus der Hochzeitsbranche aus 47 Ländern befragt und kamen zu dem Ergebnis, dass weltweit 30,26% ihrer gebuchten Hochzeiten auf einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr verschoben werden, 15,64% sogar auf kommendes Jahr. In Zahlen wurden somit von den durchschnittlich 18,3 Hochzeiten jedes Dienstleisters etwa 5,53 verschoben. Abgesagt wurden vorerst 6,29% aller ihrer Hochzeiten. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamts vom 07.12.2023 wurden 2020 in Deutschland 373.304 Ehen geschlossen und damit 10,33% weniger als im Vorjahr 2019 mit 416.324 (zum Vergleich 2018: 449.466). Im Jahre 2021 sank die Anzahl erneut um 4,16 % auf 357.785 Eheschließungen, um schließlich 2022 glücklicherweise wieder um 9,21% auf 390.743 anzusteigen. Zahlen zu 2023 folgen, sobald das statistische Bundeamt diese zur Verfügung stellt.
Um Brautpaaren ein wenig zu helfen, haben wir extra eine kostenlose Checkliste zum Download ausgearbeitet, mit der Ihr den Überblick nicht verlieren solltet: Checkliste “Hochzeit verschieben oder absagen” herunterladen.
Eine Übersicht zum Thema Hochzeit und Corona für Brautpaare
Hier haben wir Euch eine Übersicht von einigen bisher veröffentlichten, hilfreichen Artikel zusammengestellt. Haltet Euch unbedingt an Informationen aus seriösen Quellen und Veröffentlichungen von offiziellen Stellen und Behörden.
- Hochzeiten in Zeiten des Coronavirus
- Coronavirus: Muss ich meine Hochzeit absagen?
- Was passiert mit der geplanten Hochzeit?
- Was passiert jetzt mit der lang geplanten Hochzeit?
Coronavirus betraf zahlreiche Promi-Hochzeiten im vergangenen Jahr
Das Coronavirus machte auch vor Prominenten keinen Halt. In Boulevard Medien häuften sich die Berichte von geplatzten Hochzeitsträumen bekannter Schauspieler und Sänger. Eine kleine Auswahl an Promis, die auf den selben Herausforderungen wie Ihr gestellt waren, seht Ihr hier:
Wegen Coronavirus: Emma Stone sagt ihre Hochzeit ab
Coronavirus crasht Pläne: Katy Perry und Orlando Bloom müssen Hochzeit verschieben
Nicht wegen Corona? Hochzeit wird verschoben
Keine Trauung wegen Corona - Stefan Mross sagt Hochzeit ab
Prinzessin Beatrice: Royale Traumhochzeit fällt Coronavirus zum Opfer
Dennoch gab es auch viele Promis, die sich von dem Virus ihr Vorhaben zu heiraten nicht madig machen ließen und trotzdem geheiratet haben. Einige für sich allein und andere wieder im größeren Rahmen, sobald dies möglich war. Diese Promis haben trotz Corona geheiratet:
Die schönsten Promihochzeiten im Jahre 2021
Hochzeit trotz Corona: Diese Stars haben sich 2020 das Jawort gegeben
Was Hochzeitsdienstleister jetzt wissen müssen
Die Corona-Krise und vorallem der zweite und dritte Lockdown traf vor allem die Dienstleister der Hochzeitsbranche schwer. Abgesagte Hochzeiten, aber auch Verschobene sorgten für den sofortigen Verdienstausfall. Gerade Vollzeit-Selbstständige der Branche bangten um ihre Existenz. Vielen hatte schon der erste Lockdown im Frühjahr 2020 das Genick gebrochen. Auch wenn der Staat versprochen hat, Kleinstunternehmern finanziell unter die Arme zu greifen, haben viele die Krise nicht überstanden. Die Folgen werden merklich auf dem Dienstleistermarkt zu spüren sein.
Informiert Eure Brautpaare
Als Erstes steht in der jetzigen Situation die Kommunikation mit den Brautpaaren an. Gibt es Gründe für eine Stornierung von Eurer Seite? Das Prüfen der eigenen Vertrags-AGB ist hier der erste Schritt. Dann solltet Ihr Euch überlegen, wie Ihr Stornogebühren offen, ehrlich und transparent kommuniziert. Panik ist hier definitv fehl am Platz.
Auf Anzahlungen bestehen oder nicht?
Keinem ist geholfen, wenn in diesen Zeiten um Geld gestritten wird. Genau dafür sind die Verträge mit Dienstleistern ja da. Im besten Fall ist dort unmissverständlich geregelt, was im Falle eines Ausfalls passiert. In vielen vertraglich geregelten Fällen dürfen Dienstleister ihre Anzahlungen behalten, wenn die Absage vom Brautpaar kommt und sich kein neuer Termin für die Hochzeit finden lässt.
Jetzt ist es an jedem selbst zu entscheiden, wie einschneidend die Umsatzeinbußen sind. Seid Ihr Vollzeit selbstständig und lebt von den Hochzeiten? Dann solltet Ihr dies den Paaren genauso offen kommunizieren. Falls Ihr noch eine Weile von Euren Rücklagen leben könnt, könnt Ihr den Paaren im Ausfall entgegen kommen. Rechtlich gesehen müssen die Stornogebühren in den Vertrags-AGB stehen. Habt Ihr das versäumt, solltet Ihr Euch Rat vom Anwalt für diese aktuelle Ausnahmesituation einholen, bevor Ihr mit Euren Paaren sprecht.
Jetzt ist Zeit für Plan B
Dass Ihr als selbstständiger Dienstleister auf Hilfe vom Staat hoffen könnt, wurde ganz zu Anfang zugesichert. Unsicher war allerdings, wann die Hilfen tatsächlich fließen sollten, und in vielen Fällen unklar, ob man unter die jeweilige Maßnahme fällt, auch wenn diese als “schnell und unbürokratisch” angekündigt wurden. Deswegen war es wichtig frühstmöglich Eure laufenden Kosten zu senken. Ihr könnt Euch beispielsweise bei Versicherungen und Krankenkassenbeiträge runterstufen lassen, einen Antrag zur Stundung der Steuer stellen oder einen Kredit beantragen bzw. diesen Antrag, ggf. KfW besichert, vorbereiten. In jedem Fall ist das Gespräch mit einem Steuerberater in der jetzigen Lage sinnvoll.
Kontakt zu Behörden, Kassen und Banken aufnehmen
Auch hier ist Kommunikation sehr wichtig, mit Eurer Krankenkasse, der Hausbank, ggf. der Berufsgenossenschaft oder Eurer jeweiligen Handels- bzw. Handwerkskammer. Beschlossen wurde auf alle Fälle, dass Strafen für Steuerzahlungen in Verzug nicht vollstreckt werden. Ebenso ist eine Kündigung Eures Mietvertrages aufgrund von Zahlungsverzug derzeit nicht zulässig.
ALG II zur Überbrückung?
Ob die Agentur für Arbeit Selbstständigen und Freiberuflern das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für private Kosten zur Verfügung stellt, könnt Ihr in den untenstehenden Links erfahren.
Informationsquellen für Unternehmen und Selbstständige
Die richtigen Informationen sind momentan sehr wichtig. Die folgenden Links sollen Euch dabei helfen, möglichst den aktuellen Stand im Blick zu behalten.
- Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen (KfW)
- Schutzschild für Selbstständige,
Freiberuflerinnen und Freiberufler
und kleine Betriebe: Bundesministerium der Finanzen - BMWI: Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
- Corona-Soforthilfen für Selbständige, Freiberufler und Künstler - Alle Bundesländer im Überblick
Aktuelle und seriöse Informationen zu gesundheitlichen Fragen zum Corona Virus findet Ihr hier auf der Webseite des Robert Koch Instituts.
Es gibt mehrere Gründe, warum man eine geplante Hochzeit ausfallen lassen muss. Im besten Fall wird aus der Absage ein Verschieben des Datums, wodurch man die Hochzeit zu einem späteren Zeitpunkt wie geplant stattfinden lassen kann. Eine Verschiebung des Hochzeitstermins ist mit einigen wichtigen To Do’s verbunden. Wir klären Euch hier über alle notwendigen Schritte auf.